Besitz des Hauses Neuenhof (Neuhof) bei Glessen (jül. Amt Bergheim) mit Zubehörungen. Zwischen Martin von Isendoorn und Kaspar von Elverfeldt war die Immission in die beiden zu Neuenhof gehörenden Güter Asperschlag und Reubershof (Reuffershof) strittig. Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Besitz des Hauses Neuenhof bei Glessen (Kr. Bergheim) zwischen den Nachfahren von Kindern 1. und 2. Ehe des Stephan von Stommel, der mit Margarethe von Reuschenberg verheiratet war. Zu diesem Zusammenhang vgl. RKG 1517 (E 243a/976b), 296 (I/J 202a/ 1021b). Es liegen lediglich die Acta priora dieses Verfahrens vor, denen zufolge gegen einen Bescheid einer Liquidationskommission appelliert wurde, der seinerseits als Attentat gegen ein bereits anhängiges RKG- Verfahren gewertet wird. Den weiteren Vermerken auf dem Deckblatt: Keverberg ./. von Merode und vor allem: App[ellations]urth(eil) vom 13. März 1829 nach kann man vermuten, daß die übrigen Akten des RKG-Verfahrens möglicherweise zu Anfang des 19. Jahrhunderts an eines der neuen Obergerichte abgegeben wurden.
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Besitz des Hauses Neuenhof (Neuhof) bei Glessen (jül. Amt Bergheim) mit Zubehörungen. Zwischen Martin von Isendoorn und Kaspar von Elverfeldt war die Immission in die beiden zu Neuenhof gehörenden Güter Asperschlag und Reubershof (Reuffershof) strittig. Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um den Besitz des Hauses Neuenhof bei Glessen (Kr. Bergheim) zwischen den Nachfahren von Kindern 1. und 2. Ehe des Stephan von Stommel, der mit Margarethe von Reuschenberg verheiratet war. Zu diesem Zusammenhang vgl. RKG 1517 (E 243a/976b), 296 (I/J 202a/ 1021b). Es liegen lediglich die Acta priora dieses Verfahrens vor, denen zufolge gegen einen Bescheid einer Liquidationskommission appelliert wurde, der seinerseits als Attentat gegen ein bereits anhängiges RKG- Verfahren gewertet wird. Den weiteren Vermerken auf dem Deckblatt: Keverberg ./. von Merode und vor allem: App[ellations]urth(eil) vom 13. März 1829 nach kann man vermuten, daß die übrigen Akten des RKG-Verfahrens möglicherweise zu Anfang des 19. Jahrhunderts an eines der neuen Obergerichte abgegeben wurden.
AA 0627, 265 - B 487a/2367a
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
(1488-1695)
Enthaeltvermerke: Kläger: Philipp Wilhelm Grafvon Merode und die übrigen Erben Belderbusch (Bellerbusch), (Bekl.: Kaspar von Elverfeldt; ab Aug. 1646 Arnold Elverfeldt) Beklagter: Erben von Isendoorn, (Kl.: Martin von Isendoorn gen. von Blois zu Cannenburg (Kannenberg), ab Apr. 1643 sein Sohn Albert (Elbert)) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Georg Erhard 1693 Prozeßart: Appellationsverfahren Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht zu Düsseldorf 1620-1626, 1646- 1647 - 2. Jül.-berg. Regierung (Geheimer Rat, Hofkanzlei) zu Düsseldorf mit kommissarischer Tätigkeit 1660-1693 - 3. RKG ?-? (1488-1695) Beweismittel: Vertrag zwischen den Junkern Martin von Isendoorn von Blois zu Cannenberg, Walter von Isendoorn von Blois zu Lathum und Reiner von Voorst als Ehemann Annas von Isendoorn, als Kindern und Erben des Heinrich von Isendoorn und der Sophia von Stommel einerseits und Junker Dietrich von der Heiden gen. Belderbusch als Ehemann der Adelheid Zours und für ihre Schwester Elisabeth (Elsbet) Zours als Kindern von Sophias Stiefschwester Magdalena von Stommel, verwitwete Ägidius Zours, andererseits betr. Rückgewinnung der gesamten Stommelschen Güter, 1610 (221-232; 506-515). Johann von Groesbeek und Ehefrau nehmen kurzfristig von den Schwiegereltern 2000 Tlr. für den Wiederaufbau ihres Panhauses und die Beschaffung des nötigen Braugerätes auf, 1553 (419- 430); Haager Vergleich zwischen Albert von Isendoorn und Dietrich von Steprath (Stepraedt), Herrn zu Dornick, Lathum und Loo, für sich und ihre Konsorten einerseits und Leonhard von der Heiden gen. Belderbusch, Witwer Adeles von Zours, andererseits, 1652 (496-506). Sentenz 1693: Erben von Belderbusch müssen gemäß Vergleich 1652 den Erben von Isendoorn die darin gen. Güter zum Neuenhof und Appertinentien samt Einkünften von der Zeit der erlangten Possession an abtreten (571-573). Nachfahrentafel des 1488 in den Neuenhof investierten Arnold von Stommel und seiner Ehefrau Magdalena von Broich gen. von Dülken (Dulcke) bzw. ihres 1528 und 1541 investierten Sohnes Stephan, bis 1664 (634f.). Kontrakt zwischen Edel von Langen, verwitwete Arnold von Stommel zum Neuenhof, und dem Sohn von Arnolds Schwester Katharina, Kaspar von Elverfeldt zu Isenburg, den Neuenhof betr., 1608 (695-704). Liste der Schreiben in „holländ. Sprache“ (713f.). Beschreibung: 13 cm, 714 Bl., geb.; Q 17, prod. 28. Juni 1695.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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11.05.2026, 09:51 MESZ
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