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HIRSCHHORN, KARMELITERKLOSTER: Zusammenstellung von Rechts- und Besitztiteln des Karmeliterklosters Hirschhorn, beglaubigt 1694 durch den kaiserlichen und päpstlichen Notar Jakob Wilhelm Flandrian zu Köln, bestätigt durch die Stadt Köln 1695
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HIRSCHHORN, KARMELITERKLOSTER: Zusammenstellung von Rechts- und Besitztiteln des Karmeliterklosters Hirschhorn, beglaubigt 1694 durch den kaiserlichen und päpstlichen Notar Jakob Wilhelm Flandrian zu Köln, bestätigt durch die Stadt Köln 1695
C 1 A Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare
Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare >> Urkundensammlungen und Kopiare
(1405-) 1694-1772
Enthält u.a.: Urkunden zur Stiftung und Dotierung des Klosters ab 1405 (S. 1 ff.)
Enthält u.a.: Akten in den Streitigkeiten des Karmeliterprovinzials mit der Herrschaft Hirschhorn um die Restitution des Klosters (u. a. vor dem Reichskammergericht) 1569 bis 1684
Enthält u.a.: Hirschhornische Fundationsbriefe (S. 349 ff.)
Enthält u.a.: Einzelstiftungen für das Kloster, besonders des 17. Jh. (S. 461 ff )
Enthält u.a.: Nachträge zu Stiftungen für das Kloster bis 1772
Darin auch: Papierlibell, 2°, fester Pappeinband mit Lederüberzug, 815 S.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.