Johann, Graf zu Sayn, Herr zu Homburg, verspricht, seinen Vetter Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, schadlos zu halten, der für ihn gebürgt hat wegen einer Hauptsumme von 3000 oberländischen rheinischen Goldgulden und einer Jahresrente von 150 Gulden zu Händen des vesten Johann Waldbott von Bassenheim gemäß dem darüber errichteten Hauptbrief. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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