Mainz, 1608.11.22. (Richter Adam Ebersheim). anna, Frau Herrn Christoph Albrechts d.Ae., bekennt, daß sie und ihre Miterben von ihrem mütterlichen Ahnherrn unter andern Gütern auch 4 M. Wiese, in Niederolmer Mark an verschiedenen Orten gelegen, ererbt haben. Durch Vergleich vom 13.9.1606 sind ihr diese 4 M. allein zugefallen. Sie verkauft nun diese Stücke (7 V. am Engelborn, das übrige am Wogh) Herrn Johann Philipp Faust, kurmainzischem Zollschreiber zu Vilzbach, u.s.Fr. Anges für 600 fl. Fr. W., davon 100 fl. bar, auf Weihnachten 1608 100 fl. Fr.W. (und 27 fl. M.W. an Zinsen, die auf Martini fällig gewesen), Rest von da ab bis zur Ablage (bei monatlicher Kündigung) zu verzinsen. Die Lasten übernehmen die Käufer. Z.: Laurentius Faust, Stiftsherr zu St. Stephan, Christoph Albrecht, Ehemann der Verkäuferin, Nikolaus Ringk, Mainborthändler, Jakob Winnemacher, Stadtgerichtspedell, und Martin Ringk, Einwohner zu Rüdesheim.
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Mainz, 1608.11.22. (Richter Adam Ebersheim). anna, Frau Herrn Christoph Albrechts d.Ae., bekennt, daß sie und ihre Miterben von ihrem mütterlichen Ahnherrn unter andern Gütern auch 4 M. Wiese, in Niederolmer Mark an verschiedenen Orten gelegen, ererbt haben. Durch Vergleich vom 13.9.1606 sind ihr diese 4 M. allein zugefallen. Sie verkauft nun diese Stücke (7 V. am Engelborn, das übrige am Wogh) Herrn Johann Philipp Faust, kurmainzischem Zollschreiber zu Vilzbach, u.s.Fr. Anges für 600 fl. Fr. W., davon 100 fl. bar, auf Weihnachten 1608 100 fl. Fr.W. (und 27 fl. M.W. an Zinsen, die auf Martini fällig gewesen), Rest von da ab bis zur Ablage (bei monatlicher Kündigung) zu verzinsen. Die Lasten übernehmen die Käufer. Z.: Laurentius Faust, Stiftsherr zu St. Stephan, Christoph Albrecht, Ehemann der Verkäuferin, Nikolaus Ringk, Mainborthändler, Jakob Winnemacher, Stadtgerichtspedell, und Martin Ringk, Einwohner zu Rüdesheim.
U / 1608 November 22
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
22.11.1608
Stadtgericht Mainz
Or.Perg.
Urkunden
Nach RV. für das Karmeliterkloster zu Köln.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ