Hieronimus Koler, Richteramtsverweser des Forstgerichts Laurenzer Waldes zu Nürnberg, erteilt Hanns Hübner, Waldamtmann und Richter des genannten Forstgerichtes, auf dessen Ansuchen Abschrift des Eintrages in dem Briefbuch des Forstgerichtes, laut welchem Jorg Müllner zu Feucht und Barbara, dessen Ehefrau, bekennen, dass sie dem Rate der Stadt Nürnberg als Unterpfand für ein Darlehen von 600 fl., das sei in 6 Jahresfristen zurückzahlen sollen, ihren Anteil an der Forsthule sammt der Erbschaft der Mühle zu Ochenbruck eingesetzt haben. - Siegler: der obengenannte Richterverweser.