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"Bekanntmachung betreffend Verarbeitung, Veräußerung und Beschlagnahme von Baumwolle, Baumwollabgängen, Baumwollabfällen und Baumwollgespinsten (abgekürzt: Spinnverbot)" für den Bereich des Stellvertretenden Generalkommandos I. Armeekorps
"Bekanntmachung betreffend Verarbeitung, Veräußerung und Beschlagnahme von Baumwolle, Baumwollabgängen, Baumwollabfällen und Baumwollgespinsten (abgekürzt: Spinnverbot)" für den Bereich des Stellvertretenden Generalkommandos I. Armeekorps
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2366
Mappe 35 Nr. 237
Sammlung von Maueranschlägen >> 3 Deutschland und Österreich-Ungarn während und nach dem 1. Weltkrieg >> 3.1 Deutschland >> 3.1.07 Wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen während und nach dem Krieg >> 3.1.07.04 Beschlagnahme von Gütern
Herausgeber: Stellvertretendes Generalkommando I. Armeekorps; der kommandierende General, General von der Tann, München; Druck: keine Angaben; Größe: 59 x 41,5 cm; Anzahl: 1