Eberhart von Rosenberg und Margareth von Thüngen, Witwe des verstorbenen Eberhart von Rosenberg, haben Grafen Eberhart zu Wertheim und dessen ehelicher Hausfrau, Gräfin Katherine, für 1400 fl. das Dorf Uffingen verkauft, ferner ihre Leute und Gerechtsame zu Schweigern, ausgenommen ihre Kirchensitze und ihr Mannlehen daselbst, endlich ihre von dort weggezogenen Leute bis zu der Linie Lauda (Lüden)-Heckefeld-Buchen-Gerichtstetten-Buchheim, und gestehen nunmehr den Käufern durch Revers das Wiederkaufsrecht auf 10 Jahre zu. Wiederkaufstermin ist 14 Tage vor oder nach Cathedra Petri. Ferner verpflichten sie sich, die Kaufobjekte von den Grafen zu Lehen zu nehmen. Die Untertanen werden sie in ihren Rechten und Gewohnheinten belassen, die Bede nicht erhöhen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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