Graf Götz von Tübingen reversiert, als ihm die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. nach Auslösung der Pfandschaft die Feste Zavelstein und die Stadt Sindelfingen als Leibgeding eingegeben haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...