Ludwig [I.] und Ludwig [II.], Markgrafen von Brandenburg, vergleichen sich nach beendigter Auseinandersetzung mit der Stadt Soldin wie folgt: - die Aussteller vergeben alle aus der Zeit des Widerstandes gegen die Aussteller in der Mark herrührenden Irrungen und nehmen Geächtete weltlichen und geistlichen Standes in Gnaden auf; - die Aussteller verprechen, in der Stadt keine Befestigung errichten zu lassen; was die Bürger der Ritterschaft und den Mannen der Aussteller durch Zerstörung derer Häuser, der Bergfriede und Befestigungen angetan haben, soll vergeben sein; die alten Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten werden erneut bestätigt; - die Aussteller verzichten für sich und ihre Mannen auf alle in der Zeit des Widerstandes aufgebrachten Abgaben aus den Dörfern Werblitz ("Werbelyz") und Simonsdorf ("Tzymendorp") und von den Juden der Stadt; - die Aussteller versprechen, die Stadt gegenüber den Forderungen des Ritters Dietrich von Brederlow auf Getreideabgaben oder Holz schadlos zu halten; - die Aussteller versprechen, Vögte und Amtleute nur mit Zustimmung der Stände einzusetzen. "gygheven na der bort unses heren dusent iar dryhundyrt iare in den neghen unde virtychsten iare, des Vrydages ante Vincula Petri, in civitate Konnigesberch"