Propst Johannes Koller befreit namens des Papstes Leo X. Prälaten,
Ritter, Gemeinschaften des Herzogtums Lüneburg, insonderheit die Wählers des
Sodmeisters, von der aus der Zeit der vielen Jahre zurückliegenden "Szathe"
übernommenen Verpflichtung einer Eidesleistung für das Herzoghaus.