Der Offizial des Propsts von St. Viktor zu Mainz an den Pleban zu Wolfskehlen (Wolffskeln) sowie an die übrigen Plebane und Kirchenrektoren (dominiorum rectoribus), die seiner Jurisdiktion unterworfen sind: Auf die Pfarrkirche zu Wolfskehlen in der Mainzer Diözese, die zur Zeit infolge Tod oder freiwilliger Resignation ihres letzten Rektors des verstorbenen Albrecht von Wolfskehlen vakant ist, ist durch den Edelknecht Johann von Wolfskehlen, dem aufgrund seines Patronatsrechts die Präsentation auf diese Pfarrei zusteht, Johannes Buman von Saulheim (Sauwelnheym), Priester der Mainzer Diözese, präsentiert worden und hat um seine Investitur gebeten. Der Aussteller will entsprechend der apostolischen Lehre niemanden leichtfertig investieren, sondern jedem sein Recht belassen. Deshalb beauftragt er die Empfänger, gleich nach Eingang dieses Schreibens in seinem Namen ein Proklamationsedikt zu veröffentlichen, durch das alle, die daran interessiert sind, vorgeladen werden auf Samstag nach St. Ulrich [= 5. Juli] vor den Aussteller nach Mainz in dessen Behausung, frühmorgens zur gewöhnlichen Verhandlungszeit (mane hora causarum consueta), um gegebenenfalls ihre Rechte geltend zu machen. Dieses Schreiben ist besiegelt zurückzuschicken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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