Graf Gotfried zu Sayn und Gerbert, der frühere Vogt von Wetzlar, bekunden, daß sie auf Befehl von König Rudolf den Streit über den Zehnten der Kirche zu Herborn [Herworne] zwischen dem Deutschen Orden und Theoderich Schütz und seinen Brüdern zu beendigen versucht haben, daß sie jedoch auf Grund der Zeugenaussagen kein abschließendes Urteil fällen konnten. Zudem verzeichnen sie folgende Aussagen der Zeugen: Es bestünden verschiedene mündliche Überlieferungen der Voreltern, daß der Ahne [avus] der Schützen den Zehnten nicht bezahlt habe und exkommuniziert gewesen sei, daß der damalige Pfarrer Werner dem Ahnen den Zehnten auf 1 Jahr überlassen habe, daß die Ahne Be...hild der Schützen exkommuniziert gewesen sei, usw.- Vogt und Schöffen der Stadt (Herborn) und die Burgmannen von Dernbach bestätigen auch die Tatsache der Exkommunikation.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner