Kaiser Ferdinand III. erteilt der Stadt Heilbronn (Hailbrunn) eine neue Ratsordnung und Statuten, wodurch die zwischen Bürgermeister und Räten einerseits und der Mehrheit der Bürgerschaft andererseits stattgehabten und kaiserlichen Kommissarien zur Entscheidung überwiesenen Irrungen beigelegt werden.