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Gilbrecht von Schönborn reversiert dem Erzbischof Johann von Trier die Belehnung mit 10 Gulden aus der Kellerei Montabaur als Burglehen zu Montabaur und 5 Malter Korn aus der Kellerei Limburg als Burglehen zu Niederbrechen.
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Gilbrecht von Schönborn reversiert dem Erzbischof Johann von Trier die Belehnung mit 10 Gulden aus der Kellerei Montabaur als Burglehen zu Montabaur und 5 Malter Korn aus der Kellerei Limburg als Burglehen zu Niederbrechen.