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Öffentliche Bezichtigung eines Geistlichen der Unzucht mit einer Dienstmagd im Kerpener Feld
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Enthält: Tilmann Stocken, Vikar in Wissersheim, klagt Claaß Heckels Tochter Merghen, Heindtges Tochter Anna, Gerardt Jaixens Dienstmagd Catharin an, dass sie ihn auf dem Weg zwischen Kerpen und Köln vor anderen Mitreisenden öffentlich geschmäht hätten, im Kerpener Feld Unzucht mit Michael Jaixens Dienstmagd Agnes aus Thorr getrieben zu haben. Er streitet diesen Vorwurf generell ab und fordert von den drei Beklagten öffentlichen Widerruf, gegebenenfalls Bestrafung und Erstattung der Unkosten. Im anschließenden Verhör kommt heraus, dass das Ganze auf einer Behauptung von Barbara, des Kanonikus Müllers Magd, beruht. Catharin sagt aus, Barbara sei vom Tal her den Onnauer Weg heraufgekommen und habe sich zu ihr und den anderen Mägden gesellt, berichtend, sie habe im Feld einen Mann im schwarzen "Kittel" und Michael Jaixens Magd gesehen. Es sei wohl der Priester von Wissersheim gewesen. Catharin widersprach: Der Pater sei ihr auf dem Weg nach Wissersheim entgegengekommen, als sie und die Tochter ihres Herrn mit der ersten Bürde nach Hause gingen. Merghen, Claaßens Tochter dagegen will das Gerücht wiederum von Catharin auf der Reise nach Köln gehört haben. Sie lässt aber auf den Kläger nichts Ehrenrühriges kommen. Mergen Virens, der Frau Schultheißin Magd, war dabei, als vor etwa acht Tagen, während des großen Gewitters ("Donnerwetters"), Barbara den Mägden von ihrer Beobachtung erzählte. Barbara Beckers, Kanonikus Müllers Viehmagd, selbst stellt das Geschehen so dar, dass sie im Feld Reinhardt Daemen und Henrich Maußbachs Sohn Gerhardt getroffen hatte, die dort ein Möhrenfeld beackerten. Sie hätten auf eine Person und ihren Begleiter, einen Mann im schwarzen Kittel, gezeigt und nach deren Identität gefragt. Barbara konnte nur Michael Jaixens Magd namentlich benennen. Das erzählte sie dann den anderen Mägden. Sie habe das mit dem schwarzen Kittel also nur von den beiden Knechten übernommen. Worauf der Frau Schultheißin Magd dahinter Tilmann von Wisserheim vermutete, der zuvor hier entlang gegangen war. Schließlich wird die Hauptbeteiligte, Agnes Pawels, Jans Tochter aus Thorr und Michael Jaixens Dienstmagd, vernommen. Sie erzählt: Sie wäre am besagten Tag mit der Tochter ihrer Herrschaft, Anna, unterwegs gewesen, um eine Bürde Gerste vom Feld zu schneiden. Sie hätten sich aber, weil ein Unwetter aufzog, zunächst im Korn niedergelassen, um das Gewitter abzuwarten. Dabei wären sie eingeschlafen. Inzwischen hätte sich ein geistlicher Herr, den sie selbst, weil in Kerpen unbekannt, nicht kannte, über den aber ihrer Herrschaft Tochter Auskunft geben könnte, bei ihnen eine Weile, ebenfalls schutzsuchend, niedergelassen und wäre dann wieder fortgegangen. Auf dem Nachhauseweg trafen sie dann Barbara, die anfing zu lachen und zu schreien und die Verdächtigung der Unzucht aussprach, die sie dann unter Tuscheln und Lachen weiter ausstreute. Agnes beteuert, weder den Mann zu kennen, noch dass irgend etwas Unehrenhaftes geschehen sei. Diese Darstellung wird von Mitschöffe Michael Jaixen bestätigt, der inzwischen bei seiner Tochter Anna nachgefragt hatte. Diese kannte auch den Geistlichen: Es sei Michael Rasquin gewesen, der im Feld unterwegs war, um die Feldfrucht zu besichtigen, und ebenso wie sie vom Unwetter überrascht wurde. Er sei danach "ohne ein Argernus zu geben" weitergegangen. Nachdem damit die Unschuld Tilmann Stockens bewiesen ist, wird seiner Klage statt gegeben und die Beklagten, insbesondere Barbara Beckers als die Urheberin der Injurien, zu öffentlichem Widerruf und Erstattung der Gerichts- und Unkosten verurteilt. Vor Statthalter und Schöffen bitten die Frauen daraufhin, mit gefalteten Händen und weinenden Auges, den zu Unrecht Beschuldigten um Verzeihung und widerrufen, was sie Ehrenrühriges gegen den Kläger ausgestreut hatten. Sie beteuern, ihrer Lebtage nichts Übles über ihn gehört oder zu sagen gehabt zu haben.
Schriftstücke: 1
Archivale
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Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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