Grundstücksangelegenheit / Erbstreit
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GerKer, 622
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
1744 - 1746
Enthält: Barbara Langen gen. Willings, verw. Johannes Moodt, aus Köln klagt, mit Unterstützung ihres Bruders Johannes, gegen ihren Schwager Anton Meyer, dass er aus den elterlichen Erbgütern 2 Holzgewalten, Land und einen Garten für etliche Hundert Rtlr verkauft habe, und zwar ohne die gesetzliche Erbung und vor allem ohne Wissen und Willen ihrer und ihrer Verwandten, geschweige denn mit einer Vollmacht. (Das Anschreiben an das Gericht hat ihr Bruder Johannes Willing verfasst und unterzeichnet). Im Hintergrund steht, dass auf den Erbgütern der Eheleute Carl Willings und Sibilla Hopsteins aus Kerpen Schulden lasteten. Diese hatte allerdings Anton Meyer, verh. mit Margarethe Willings, ebenfalls aus Kerpen, 1725 übernommen, als er den mitberechtigten Geschwistern seiner Frau: Johann Willinghs, Ratsherrn in Köln, und seiner Frau Gertrud Hercenrath, Michael Willings und Catharina Jousten sowie der genannten Barbara Willings, Witwe Moodt, alle in Köln wohnend, das gesamte Erbe abgekauft hatte. Er hatte dafür jedem der Miterben 90 Rtlr und 10 Rtlr Verzichtgeld gegeben. Nun behaupten die Kläger, damals nur 60 bzw. 90 Rtlr erhalten zu haben. Die Schuldenübernahme ihres Schwagers tun sie ab, indem Johannes vorgibt, dass er damals ebensogut den Kauf, sogar für 100 Rtlr + 10 Rtlr an jeden der Geschwister, hätte tätigen können. Sie fordern, da der Verspliss der Güter nun einmal geschehen sei, wenigstens an den Überschüssen, die Anton Meyer bei dem Verkauf erzielt habe, beteiligt zu werden. Um sicherzugehen, dass er sich den Ansprüchen stellt, lassen sie unter dem Vorwand, er habe seine entsprechende Einlassung ("documentum") ihnen nicht mitgeteilt, die Kaution bei ihm pfänden. Meyer protestiert dagegen durch den Kerpener Notar Philipp Schmitz (und die Zeugen Walram Eyffler und Michael Wercker). Er verzögert den Prozess durch Nicht-Erscheinen zum Gerichtstermin ("wegen Unpäßlichkeit") und will statt dessen seinen Sohn bevollmächtigen. Das Gericht (in Person des Schöffen H. H. Graaff) fordert die Parteien nun auf, die Erbschaft noch einmal zu teilen und unter Berücksichtigung des getätigten Verkaufs neu zu berechnen. Erst am 26.10.1745 legt Anton Meyer dann den Text des Verkaufbriefs vom 3.10.1725 vor. Er enthält auch die Quittung der Verkäufer, dass sie am 16.4.1726 die vereinbarte Auszahlung erhielten. Das Gericht führt nun die Entscheidung herbei. Am 7.12. werden die Akten geschlossen und zur Inrotulation freigegeben. Im April 1746 beschwert sich aber Barbara Langen mittels ihres Vertreters J. J. Morahs, dass noch keine Entscheidung gefallen ist, wodurch ihre Tochter, eine Klosterfrau, Schaden nähme ("vom zeit- undt ewigen Glück behindert würde"). Sie könne sich die Verzögerung nicht erklären und bittet um Information. [Den weiteren Verlauf dokumentieren die Akten im Archiv Schaesberg-Tannheim:] Am 10.5.1746 spricht das Gericht den Beklagten von der Klage frei und verurteilt Frau Langens in die Kosten. Sie appelliert daraufhin an den Reichsgrafen von Schaesberg um Aufhebung des Urteils, zumal sie wegen völliger Mittellosigkeit nicht in der Lage sei, die Gerichtskosten zu zahlen, hat damit aber offenbar keinen Erfolg.
Schriftstücke: 10
Archivale
Eyffler, Walram, 1745
Graaff, H.H., Schöffe 1745
Hercenrath, Gertrud, verh. Michael Willing, aus Köln
Hopstein, Sibilla, verh. Carl Willing
Hopstein, Sibilla, verh. Carl Willings
Inventar, Akten 1745
Jousten, Catharina, verh. Michael Willing, aus Köln
Langens, Barbara geb. Willing, verw. Moodt, aus Köln
Meyer, Anton, verh. Margarethe Willing
Morahs, J.J., in Köln 1746
Schaesberg, R-Graf von
Schmitz, Philipp, Notar in Kerpen 1745
Wercker
Willing - Johannes, Ratsherr in Köln
Willings - Carl + vor 1725
Willings, Barbara und Geschwister
Erbkaufbrief
Erbstreit
Gerichtsverfahren
Grundstücksangelegenheit
Inrotulation
Schaesberg-Tannheim, Archiv
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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09.01.2026, 12:27 PM CET