Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten (Bestand)
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Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 6.) Landwirtschaft und Forsten, Umwelt >> 5. Forst >> Regierung, Kammer der Forsten (1908-1935, unter Einschluss der Forstabteilungen der Regierungen von 1885) (s.o. Regelungen bei den Regierungen) (II.B.6.5.110-119)
1829/1885-1932
Vorwort: Behördengeschichte Mit Verordnung vom 19. Februar 1885, die zum 1. Juli 1885 in Kraft tritt, "wird bei jeder Regierung, Kammer der Finanzen, an Stelle des bisherigen Kreis-Forstbureaus eine eigene Forstabtheilung errichtet" (GVBl S. 29-55). Die Regierungsforstabteilung ist zuständig für die Behandlung der "Gegenstände vorwiegend forstwirthschaftlicher und betriebstechnischer Natur, insbesondere die Aufstellung der Forsteinrichtungswerke; die Aufstellung, Repartition und Controle des Forstverwaltungs-Etats, unbeschadet der Etatscuratel des Direktors der Finanzkammer, sowie die Erholung etwaiger Zuschußkredite; die Gegenstände des Forstinspektionsdienstes; die Gegenstände, welche sich auf die Abgabe und Verwerthung der Forstprodukte, sowie auf die Verpachtung von Forstnebennutzungs-Objekten beziehen; ferner die Gegenstände des Jagd- und Triftbetriebs einschließlich der Wildpretsverwerthung und der Antragstellung über Anpachtung von Privatjagden zum Staatsregiebetriebe; alle auf das Mobiliarvermögen der Forstverwaltung bezüglichen Angelegenheiten; die Gegenstände, welche sich auf die Ueberwachung und Controle des den Regierungen untergeordneten Forst-, Jagd- und Triftpersonales beziehen, sowie die Beschreibung der Urlaubs- und Verehelichungs- und Unterstützungsgesuche desselben; die Qualifikation der Forstamts-Assistenten des äußeren Dienstes und der Forstwarte, die Antragstellung auf Ernennung, Versetzung und Entlassung derselben; dann die Qualifikation, Ernennung, Versetzung und Entlassung der Forstgehilfen, Forstaufseher und der nicht statusmäßigen Forstbediensteten; die Aufnahme, Verwendung und Entlassung der Forst-Praktikanten und Forstschutzdienst-Adspiranten; die Handhabung der Disciplin über die Forstamts-Assistenten des äußeren Dienstes, die Forst-Praktikanten und Forstschutzdienst-Adspiranten, sowie über die vorgenannten Forstschutzbediensteten, unbeschadet der Disciplinargewalt der Forstämter; endlich alle Gegenstände, welche die Waldbauschulen betreffen. Die Regierungs-Forstabtheilung hat die forstamtlichen Einnahme- und Betriebs-Ausgabe-Rechnungen durch die Forstbuchhaltung zu revidiren, und diese Rechnungen behufs Einstellung in die betreffenden rentamtlichen Nebenrechnungen einweisen zu lassen. Alle auf die Revision und Einweisung bezüglichen Entschließungen einschließlich der Anweisungen zur Annahme von Cautionen ergehen unter Mitwirkung des Direktors der Finanzkammer. In gleicher Weise sind alle übrigen auf das Forst-, Jagd- und Triftwesen bezüglichen Gegenstände, insoweit dieselben nicht unter der unmittelbaren Leitung des Regierungs-Präsidenten zu beschäftigen, oder nicht als Gegenstände der reinen Finanzverwaltung zu betrachten sind, von der Regierungs-Forstabtheilung unter Mitwirkung des Direktors der Finanzkammer zu behandeln“ (ebd. S. 32-33). Dieser werden gleichzeitig 43 neugebildete Forstämter unterstellt. Die Forstabteilungen werden zum 1. Januar 1909 umbenannt. "Die Beaufsichtigung und Leitung des Staats-Forst-, Jagd- und Triftwesens in den Regierungsbezirken bildet den Wirkungskreis der Kreisregierungen, Kammer der Forsten" (GVBl 1908, S. 1088). Im Rahmen der Staatsvereinfachung werden "mit Wirkung vom 1. April 1932 ab die Regierungsbezirke von Niederbayern und der Oberpfalz und von Regensburg mit dem Sitze der Kreisregierung in Regensburg ... vereinigt" (GVBl 1931, S. 317), als Folge entsteht die "Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz, Kammer der Forsten" in Regensburg. Die Vereinigung erstreckt sich auch auf die Organisation der Forstmittelbehörde und bildet die Grenze zwischen den Beständen "Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten" und "Forstdirektion Niederbayern-Oberpfalz". Bestandsgeschichte Bei der großen Aktenabgabe 1967/68 der Oberforstdirektion Regensburg wurden zum größten Teil Akten der "Regierung der Oberpfalz, Kammer der Finanzen - Forstabteilung" und der "Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten" aus der Zeit zwischen 1885 und 1932 an das Staatsarchiv Amberg abgegeben. Die Akten erhielten die Signaturen "Regierung, Kammer der Forsten/Oberforstdirektion 5880 bis 8312". Der zwischen 1885 und 1932 verwendete Aktenplan ist in der Abgabeliste, die als Repertorium weiterverwendet wurde, erkennbar. Einzelne fehlende Akten wurden mit den Abgaben 2005ff. an das Staatsarchiv Amberg abgegeben. Das originale Aktenverzeichnis der Forstabteilung (1885-1909) ist unter der Signatur "Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten 12" vorhanden und diente bei der Formierung und Neuverzeichnung des Bestands "Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten", von Juli 2007 bis März 2008, als Grundlage. Die Aktengruppe "XII. Personalakten" wurde an den Aktenplan angefügt, da diese Aktengruppe separat aufgestellt war. Amberg, Juni 2013/2017 Erwin Stoiber
Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten
3057
Bestand
Akten
ger
Hinweis: Fehlnummer: Regierung der Oberpfalz, Kammer der Forsten 434
Information on confiscated assets
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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- B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern (Archival tectonics)
- 6.) Landwirtschaft und Forsten, Umwelt (Archival tectonics)
- 5. Forst (Archival tectonics)
- Regierung, Kammer der Forsten (1908-1935, unter Einschluss der Forstabteilungen der Regierungen von 1885) (s.o. Regelungen bei den Regierungen) (II.B.6.5.110-119) (Archival tectonics)
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