Mandat Kaiser Leopolds, das verbietet, daß in Zukunft liegendes und unbewegliches Vermögen an Geistliche und besonders an Ausländer verkauft, verschenkt oder versetzt werde, weil dadurch die Abgaben und die Kontributionsleistungen für den Verteidigungsfall in Unordnung geraten. Gegeben zu Linz. Dazu Begleitschreiben der oberösterreichischen Regierung, gegeben zu Innsbruck, 4. Mai 1685, worin das Kloster aufgefordert wird, das Mandat in puncto retractii der geistlichen Güter allgemein bekannt zu machen. Kopie Papier