Dr. iur. Joseph Stüve, münsterscher Hofgerichtsassessor, macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm mit dem Lehngut Brahe samt allem Zubehör im Kirchspiel Rhede zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat durch Dr. iur. utr. Paul Franz Kerkering huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. -Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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