Gerichtliches Zeugenverhör zu Ahlen des Cornelius Bernds darüber, daß die Stadt Beckum berechtigt ist, auf der Garheide, im Nordfeld, Tuttenbrock und Hugendahl zu weiden, und berechtigt ist, durch die Straße über Nordbergs Hof nach dem Kollappen und zum Deitingshof zu treiben (durch Wasser beschädigt).

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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