Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seinem Löwensteiner Keller Jörg Renner und seiner Ehefrau Barbara - wegen treuer Dienste, die Jörg geleistet hat und ihm, seinem Sohn Philipp und beider Erben noch leisten soll - ihre Behausung und Güter in und um Löwenstein von Bede, Steuer, Wach-, Reise- und Frondiensten sowie allen anderen Beschwerungen befreit hat. Das Privileg soll auf Lebtag Jörgs und auch Barbaras gelten, sofern diese nach seinem Tode Witwe bleibt oder sich mit Zustimmung des Pfalzgrafen neu verheiratet. Kurfürst Friedrich behält sich und seinen Erben vor, dass Jörg einem Pfalzgrafen auf Ansinnen zu allen Geschäften aufwarten und dienen soll. Jörg soll der Stadt Löwenstein auch jährlich 2 Gulden reichen [dieser Satz gestrichen]. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute und die Stadt Löwenstein um Beachtung der Freiheiten an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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