Klage des Bernhard Wolff zu Füchteln, Herr zu Davensberg ./. Ratsherrn Hilbrand Plonies. Kläger hat dem Beklagten alle seine Rechte am Hause Geneppe verkauft, wie sie dem Johan Plonies, Kramer in Hamm vom Offizialatgericht zugesprochen sind, ebenso seine Rechte an dem halben Gute Weibinckhoff. Der Beklagte will den Vertrag nicht einhalten und schützt Torturen, Betrug etc. vor.