Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Gottfried v. Eppstein-Münzenberg bekundet, auch für seine Ehefrau (Walpurga), dass ihm die Junggrafen (Johann, Philipp und Bernhard) v. Solms, Söh...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
1480 November 13
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Montag nach Martinstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottfried v. Eppstein-Münzenberg bekundet, auch für seine Ehefrau (Walpurga), dass ihm die Junggrafen (Johann, Philipp und Bernhard) v. Solms, Söhne des verstorbenen Grafen Kuno, eine Abstandssumme von 2.000 Gulden bezahlt haben, wofür Hofmeister Hans v. Dörnberg und die Amtleute Konrad Schenk v. Schweinsberg und Konrad v. Dernbach gebürgt hatten und worüber er quittiert
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 2 - in: Urk. von (nach 1480 Nov. 13), Nr. 1813), s. dort