Genehmigung zweier Ediktalverfügungen, welche nebst zwei anliegenden Schreiben d. 22. Mai, betreffend den sub Nr. 576 ergangenen Befehl wegen der in Holland verrufenen mit einem Kreuz bezeichneten Dukaten und mehrfachen Stüber-Stücke, dem Kurfürsten zur Vollziehung übersandt sind. Zugleich liegt ein Schreiben des Münzmeisters Koulkas bei, der sich erbietet, die zu leichten Dukaten in vollwichtige umzuprägen, bei Vergütung von 1 Batzen für jedes fehlende As und 4 Albus Schlagelohn.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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