Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen seinem Getreuen Graf Emich von Leiningen und Peter Reimann (Reiman), Bürger zu Oppenheim, Irrungen über eine Jahrgült von 100 Malter Korn zu Bechtheim (Bechteim), die Graf Bernhard von Leiningen (+) dem Peter Reimann verkauft hatte, sowie um 350 Malter ausstehender Gülte bestehen, weswegen Peter den Grafen vor das Königliche Kammergericht geladen hatte. Kurfürst Philipps Hofmeister und Räte haben "nach vil angekertem flys" zwischen den Parteien beredet, dass Graf Emich dem Peter Reimann für die Ausstände 350 Malter Korn zu genannten Terminen ausrichten und fortan gemäß der Verschreibung jährlich 100 Malter Korn ausrichten soll. Dies hat Graf Emich unter seinem Sekretsiegel schriftlich gegenüber Philipps Hofmeister versichert, Peter Reimann hat seine schriftliche und mündliche Zusage zu diesem Entscheid gegeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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