Zum Zusammenhang der 5 Aktenstücke vgl. RKG 3744 (M 833/2303). Es liegen lediglich die Einwände gegen das Mandat vor. Demnach hatte von Merode das Mandat erwirkt, da er zunächst durch den Herzog von Jülich in der bereits ergriffenen Possession der Herrlichkeit Frenz und durch den Markgrafen von Westerloo (als Herr der Herrschaft Merode) in derjenigen von Merode bestätigt worden sei, nachgängig aber gegen diese rechtskräftigen Bescheide die Güter zu Merode der Beklagten zuerkannt worden seien. Die Beklagte bestreitet nach dem Stand des Gesamtstreites und da sie bewiesen habe, daß der merodische Besitz immer Allod und kein Lehen gewesen sei, die Berechtigung des Mandates. Das Aktenstück von 1627 ist das notarielle Instrument des Dietrich Bertolf von Belven, der sich dagegen verwahrt, in einem von Johann von Merode gen. Houffalize gegen Richard von Houffalize erwirkten Mandat als Anstifter von Attentaten bezeichnet zu werden, und erklärt, er habe lediglich als Verwandter Vergleichsverhandlungen zu betreiben versucht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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