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Grundherrschaft Wünschendorf bei Marienberg (Bestand)
Geschichte: Die Grundherrschaft Wünschendorf befand sich nördlich von Marienberg. Das Rittergut wurde 1696 erstmals erwähnt und gehörte mit 6.940,48 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es war ein neuschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Stolzenhain (bei Lengefeld) und Wünschendorf (bei Lengefeld). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 26. Februar 1849 an das Justizamt Wolkenstein.