Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Grundherrschaft Wünschendorf bei Marienberg (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Geschichte: Die Grundherrschaft Wünschendorf befand sich nördlich von Marienberg. Das Rittergut wurde 1696 erstmals erwähnt und gehörte mit 6.940,48 Steuereinheiten (um 1840) zu den Gütern mittlerer Größe in Sachsen. Es war ein neuschriftsässiges Rittergut. Der Grundherr besaß die Ober- und Erbgerichtsbarkeit über seine Untertanen. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Stolzenhain (bei Lengefeld) und Wünschendorf (bei Lengefeld). Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 26. Februar 1849 an das Justizamt Wolkenstein.