Joh. Georg Herzog von Sachsen-Eisenach und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid-Blankenheim belehnen Phil. v. Brambach als Bevollmächtigten des Joh. Friedr. Köth von Wahnscheid als Vormund des Caspar Friedrich Schütz von Holzhausen mit Lehen zu Bendorf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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