Jobst Henrich Müssemeyer in der Müssen für sich und seine Tochter gegen Johann Berend Otenhausen, Sohn des Meyers zu Otenhausen. Müssemeyers Tochter hatte sich mit Altrogges zu Milse Sohn verlobt und Johann Berend Otenhausen erhebt Einspruch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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