Rumen Martin, B. zu Murrhardt, wegen Widersetzlichkeit gegen den Abt und die städtische Obrigkeit zu Murrhardt zu Winnenden [Kr. Waiblingen] gef. und daselbst aus besonderer Gnade vor die Wahl gestellt, entweder das strenge, peinliche Recht zu nehmen oder dem Landesherrn 20 fl Abtrag zu zahlen, entscheidet sich für das Letztere, schwört U., in die er den Prälaten einschließt, und gelobt unter Eid, sein Leben lang gegen die Obrigkeit und das Gotteshaus Murrhardt gehorsam zu sein und jede Sonderung zu meiden, vielmehr die obrigkeitliche Gebote und Verbote der Amtleute zu befolgen. Rumen Martin hatte als eines der "fürnemsten" Mitglieder eines Ausschusses, den die Gemeinde inner- und außerhalb der Stadt Murrhardt gegen den Abt Martin und Bm., Gericht und Rat der Stadt wegen etlicher Geldforderungen gebildet hatte, die Bitten des Prälaten und der Stadt, sich nicht zu widersetzen und der Stadt beizutreten (d.h. zu bezahlen), abgelehnt, auch wider Pflicht und Eid den geschworenen Bm. und die 6 vom Rat aufgemahnt, zu ihnen von der Gemeinde zu stehen und sich dadurch der Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit schuldig gemacht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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