Die seitens der Regierung in Merseburg bei der Generalkommission in Merseburg beantragte Regulierung und Ablösung von sämtlichen noch von 39 Gemeinden nach § 64 des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 ablösbaren Diensten und der Domänialgefällen bei dem Rentamt Zeitz, Bd. I

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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