Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Doktor Balthasar Mannheimer einer- und Konrad Anshelm, Knecht zu Rodenstein, andererseits wegen 40 Gulden von einer Rechnung des Valentin Schenk von Erbach das Folgende. Zuvor waren die Streitparteien vor den pfalzgräflichen Rat, Doktor Hans Wacker, dann vor das Hofgericht und nach Appellation vor das königliche Kammergericht gezogen. Der Pfalzgraf veranlasst nun, um Kosten zu sparen, dass beide Seiten in der Sache sich vor seinem Sekretär, Meister Paul Baumann, als Obmann zu dem von diesem angesetzten Tag einfinden sollen, der dann Hauptsache, Kosten und Schäden verhandeln soll. Der Pfalzgraf will mit notwendigen Kundschaften behilflich sein. Obmann und Beisitzer sollen die Angelegenheit dann gütlich oder rechtlich entscheiden, ohne dass eine weitere Appellation zugelassen wird. Sollten Obmann oder Beisitzer sterben, sollen der Pfalzgraf oder die Parteien binnen 14 Tagen für Ersatz sorgen. Dies soll in den nächsten drei Monaten ausgeführt werden. Beide Seiten nehmen dies an.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Doktor Balthasar Mannheimer einer- und Konrad Anshelm, Knecht zu Rodenstein, andererseits wegen 40 Gulden von einer Rechnung des Valentin Schenk von Erbach das Folgende. Zuvor waren die Streitparteien vor den pfalzgräflichen Rat, Doktor Hans Wacker, dann vor das Hofgericht und nach Appellation vor das königliche Kammergericht gezogen. Der Pfalzgraf veranlasst nun, um Kosten zu sparen, dass beide Seiten in der Sache sich vor seinem Sekretär, Meister Paul Baumann, als Obmann zu dem von diesem angesetzten Tag einfinden sollen, der dann Hauptsache, Kosten und Schäden verhandeln soll. Der Pfalzgraf will mit notwendigen Kundschaften behilflich sein. Obmann und Beisitzer sollen die Angelegenheit dann gütlich oder rechtlich entscheiden, ohne dass eine weitere Appellation zugelassen wird. Sollten Obmann oder Beisitzer sterben, sollen der Pfalzgraf oder die Parteien binnen 14 Tagen für Ersatz sorgen. Dies soll in den nächsten drei Monaten ausgeführt werden. Beide Seiten nehmen dies an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 123
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1503 März 26 (uff dinstag Steffani in heiligen weyhennacht feyrtagen)
fol. 192v-193v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Anlass zwischen doctor Balthassar Manheymer und Conradt Anßhelms knecht zu Rodenstein". Es folgt ein entferntes und daher kaum leserliches Kopfregest.
Anshelm, Konrad; Knecht zu Rodenstein, erw. 1503
Baumann, Paul (Paulus); Magister, Hofgerichtsschreiber, Sekretär, Pfarrer zu Mauer, erw. 1483, 1500
Mannheimer, Balthasar; Dr., Jurist, erw. 1485, 1505 tot
Reichskammergericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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