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Irmgard, die Witwe des Ritters Volker von Wallbach ("Waltbach"), verkauft aus zwingenden Gründen dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") einen jährlichen Zins von 4 Malter Roggen ("siligo") Münnerstädter Maß. Der Zins gefällt von ihrem Allod im Dorf Burglauer ("in villa Lvre Superiori"), das sie einst von Mangold, dem Sohn des verstorbenen Konrad von Ostheim, ihrem Stiefsohn ("filiaster") gekauft hat. Die Verkäuferin hat dafür von den Käufern 16 Pfund Heller erhalten. Sie verpflichtet sich daher, diesen Zins jedes Jahr auf ihre Kosten in die Stadt ("oppidum") Münnerstadt zu liefern oder durch ihre Beständner liefern zu lassen. Ihr steht das Recht zu, der Kommende diesen Zins innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar ("in festo Katedre sancti Petri"), auf anderen gleichwertigen Gütern anzuweisen. Ihr Allod ist dann von der Zinslieferung befreit. Die Verkäuferin verpflichtet sich außerdem zur Leistung von Währschaft und zum Schutz vor Entzug. Dafür stellt sie der Kommende den Ritter Heinrich Marschall von Lauer ("Lvr") und seinen Sohn Karl als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager. Manegold von Ostheim bestätigt den Verkauf und verzichtet auf jegliches Einschreiten dagegen. Auf Bitte der Verkäuferin siegelt Heinrich Marschall von Lauer. Zeugen: Aus der Deutschordenskommende der Pfarrer [zu Münnerstadt] Heinrich von Gelnhausen, die Priesterbrüder Konrad von Hersfeld, Heilmann von Rhein ("dictus Reyo"), Heinrich Prel und Hugo, die Ritterbrüder ("layci") Wolfram von Ostheim ("Hostheim") und Berthold Knurlin sowie Helwig Prel, Heinrich von Nüdlingen ("Nutelingen") und seine Brüder Johannes und Berthold, Hermann Prel, Rüdiger Institor, Hermann von der Hohenleuben und viele andere. Actum et datum 1308 feria sexta ante festum Penthecostes. Aussteller: Irmgard von Wallbach. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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