Gerichtsbrief des Hans Heretshamer (Heryczhaymer), Richter zu Trostberg, über die Klage des Propstes Kaspar von Baumburg auf die Durchsetzung des Rechtes, dass der Müller der zum Kloster gehörigen Mittermühle an der Alz bei nicht ausreichendem Wasserstand den Fluss an einer bestimmten Stelle heben [aufstauen? ableiten?] darf. Dieser wurde von den Kindern des verstorbenen Jörg Stettner (Stetner), Müller der Wüstmühle, daran gehindert. Das Urteil fällt zugunsten des Klosters aus.; S: Hans Heretshamer (Heryczhaymer), Richter zu Trostberg