Ludwig V. von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Philipp von Gundheim (Guntheim) einer- und Johann von Löwenstein als Vertreter seiner Ehefrau Margarethe von Gundheim andererseits wegen Streitigkeiten um deren väterliche Güter und eine Teilung derselben zwischen Margarethe, ihrem Bruder Philipp von Gundheim und anderen Geschwistern, was auch die fahrende Habe und Schulden betrifft. Vor dem kurfürstlichen Hofgericht wurde die Sache angehört und Eberhard Vetzer von Geispitzheim zum Kommissar bestimmt, um eine Kundschaft einzuholen. Dieser hat die Sache geschlichtet, allerdings gab es weiteren Streit um die Ausfertigung des Schlichtungsbriefs, weshalb die Sache vor den Pfalzgrafen und seine Räte kam, die folgenden Vertrag schließen: [1.] Johann und Margarethe sollen die erste Teilung in Kraft bleiben lassen. 2. Philipp soll seiner Schwester 100 Gulden an ihren Schulden abbezahlen oder ihr diese Summe bis Pfingsten ausrichten. 3. Wenn ihre Mutter Justina stirbt und die Kinder ihre Güter aufteilen, sollen Margarethe, Johann und ihre Erben zuvor 130 Gulden erhalten. Dann sollen die Kinder bei ihren Gerechtigkeiten bleiben. [4.] Damit sind sie geschlichtet, was sei angenommen haben. Philipp und Johann besiegeln ihre Zustimmung, Margarethe gebraucht diese Siegel mit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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