Bürgermeisters, Rates und Gemeinde zu Heidelberg reversieren gegenüber Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz wegen des der Stadt mit inseriertem Brief vom gleichen Tag erteilten Privilegs, fortan bis auf Widerruf ein Drittel an Ungeld, Leggeld und anderen Gefällen sowie den ganzen Marktzoll erheben und nutzen zu dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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