Hans Vogel und Hans Lutz, beide zu Neckarweihingen, gef. zu Marbach wegen ihres unordentlichen Verhaltens, schlechter Behandlung ihrer Frauen und Kindern und Verschwendung ihres Vermögens, auf Fürbitten freigelassen, schwören U. und versprechen, künftig ohne Wissen und Erlaubnis der Obrigkeit nichts zu verkaufen oder zu versetzen, in keine offene Zeche mehr zu gehen, ihre Frauen nicht mehr zu misshandeln und, falls sich ihre Frauen ungebührlich gegen sie verhielten, es der Obrigkeit anzuzeigen und deren Entscheidung gehorsam nachzukommen.