Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen die Priester Johann vanden Speit, Evert von Wetten und Arnolt Stappert, Vikare der Kirche von Xanten, Testamentsexekutoren des + Hinrick Moncken, Vikars in derselben Kirche, bekannt haben, dass sie an Johann Hirteuelt und H. Tack zu Behuf der Ämter der Leser der Evangelien und Episteln in der Xantener Kirche einen Kohlhof vor dem Klever Tor, den Hinrick von Bylliken ingen Wart laut der Schöffenurkunde, welcher die vorliegende transfigiert ist, gekauft hatte, verkauft haben. Die Treuhänder haben mit Hand, Mund und Halm wie nach Landrecht üblich darauf zugunsten jener Ämter verzichtet, deren Offizianten frei darüber verfügen können, und mit der Währschaft der Prinzipalurkunde. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1507 up 2. fferia post Iudica.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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