1317 Sept. 29 (anno domini millesimo trecentesimo septesimo in die sancti Mychahelis archangeli) Graf Ludwig [VI.] von Ötingen bekundet: Er hat Herrn Gottwald (Gotwoldo), Pfarrer (plebano et rectori) der Kirche zu Nordhausen (Northusen), deren Patronatsrecht dem A. zusteht, zum Dank (in recompensationem) für dieser Kirche aus eigenen Mitteln geschenkte Bücher die Erträge aus 3 Lehen (feoda) in Nordhausen - das eine bebaut der Schuster (sutor) gen. Bule, das andere ist das Schafhuserlehen, das dritte bebaut der dortige Mesner (edituus) - in Höhe von jährlich 36 ß hl übereignet. Auf Eingebung des Hl. Geistes hat Herr Gottwald aus diesen Erträgen zum Heil seiner Seele und der Seelen seiner Vorfahren folgendes Vermächtnis aufgesetzt: Das Mesnerlehen (feodum editui) steht dem jeweiligen Mesner (procuratori et edituo) der gen. Kirche zu. Aus den Erträgen der beiden anderen Lehen ist in der gen. Kirche ein ewiges Licht zu unterhalten; ferner erhält der jeweilige Priester, er sei nun Pfarrer oder Vikar (sit plebanus seu viceplebanus), daraus jeden Montag 1 d für eine Seelmesse (missa ... pro defunctis) zum Gedächtnis des Stifters. Liest der Priester die Messe aus Nachlässigkeit oder wegen Suspendierung nicht, hat er auf jede Weise dafür zu sorgen, daß sie durch einen benachbarten Priester gelesen wird. - Der A. bestätigt Herrn Gottwald und allen von ihm Bedachten diese Stiftung. Sr.: der A. Ausf. Perg., lat. - 1 Sg., besch. - Rv. auf Rasur Prov.: Landkommende Ellingen, Vogteiamt Schneidheim RSig.: 1); Nro 1 ASig.: Bü 23; 246

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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