Jakob Rackh und Martin Mayer, beide zu Königsheim (Khinchsen), und Georg Khaim zu Egesheim (Egissen), die im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österr. etliche Jahre lang dem Wildpret nachgegangen sind und sich dafür Gefängnis und Strafe des Grafen Christoph zu Hohenzollern, Pfandinhabers des hohenbergischen Forsts, verdient haben, auf Fürbitte von Ehrenleuten aber mit einer Geldstrafe von 20 Gulden, zahlbar bis Martini 1582, begnadigt wurden, schwören Urfehde und versprechen, auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr zu tragen und kein Waidwerk mehr zu treiben. Zu Bürgen setzt Jakob Rackh Hans Bischoff zu Dürbheim, Martin Mayer den Georg Keisser zu Egesheim und Georg Khaim den Melchior Schmid, auch zu Egesheim. Bei Bruch der Urfehde müssen die Bürgen binnen Monatsfrist je 33 Gulden 5 Batzen, zusammen 100 Gulden, in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch zahlen, widrigenfalls sie zum Einlager in Rottenburg oder Hechingen verpflichtet werden können
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Jakob Rackh und Martin Mayer, beide zu Königsheim (Khinchsen), und Georg Khaim zu Egesheim (Egissen), die im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österr. etliche Jahre lang dem Wildpret nachgegangen sind und sich dafür Gefängnis und Strafe des Grafen Christoph zu Hohenzollern, Pfandinhabers des hohenbergischen Forsts, verdient haben, auf Fürbitte von Ehrenleuten aber mit einer Geldstrafe von 20 Gulden, zahlbar bis Martini 1582, begnadigt wurden, schwören Urfehde und versprechen, auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr zu tragen und kein Waidwerk mehr zu treiben. Zu Bürgen setzt Jakob Rackh Hans Bischoff zu Dürbheim, Martin Mayer den Georg Keisser zu Egesheim und Georg Khaim den Melchior Schmid, auch zu Egesheim. Bei Bruch der Urfehde müssen die Bürgen binnen Monatsfrist je 33 Gulden 5 Batzen, zusammen 100 Gulden, in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch zahlen, widrigenfalls sie zum Einlager in Rottenburg oder Hechingen verpflichtet werden können
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 2 Nr. 29
Repert. X, A Nr. 12 (Kasten E, Fach 36)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 2 Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urfehden
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urfehden >> 1. Urkunden
1581 Oktober 18 (1581 Oktober 18 (Mittwoch))
Urkunden
Siegler: Lorenz Schwein, Obervogt der oberen Herrschaft Hohenberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 6 Blatt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke
Vermerke: 6 Blatt
Bischoff, Hans; Dürbheim
Keisser, Georg; Egesheim
Khaim, Georg; Egesheim
Mayer, Martin; Königsheim
Rackh, Jakob; Königsheim
Schmid, Melchior; Egesheim
Schwein, Lorenz; Obervogt der oberen Herrschaft Hohenberg [zu Fridingen]
Dürbheim TUT
Egesheim TUT
Haigerloch BL
Hechingen BL
Hohenberg, abgeg. bei Schörzingen, Schömberg BL; Grafschaft
Königsheim TUT
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
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