Jakob Rackh und Martin Mayer, beide zu Königsheim (Khinchsen), und Georg Khaim zu Egesheim (Egissen), die im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österr. etliche Jahre lang dem Wildpret nachgegangen sind und sich dafür Gefängnis und Strafe des Grafen Christoph zu Hohenzollern, Pfandinhabers des hohenbergischen Forsts, verdient haben, auf Fürbitte von Ehrenleuten aber mit einer Geldstrafe von 20 Gulden, zahlbar bis Martini 1582, begnadigt wurden, schwören Urfehde und versprechen, auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr zu tragen und kein Waidwerk mehr zu treiben. Zu Bürgen setzt Jakob Rackh Hans Bischoff zu Dürbheim, Martin Mayer den Georg Keisser zu Egesheim und Georg Khaim den Melchior Schmid, auch zu Egesheim. Bei Bruch der Urfehde müssen die Bürgen binnen Monatsfrist je 33 Gulden 5 Batzen, zusammen 100 Gulden, in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch zahlen, widrigenfalls sie zum Einlager in Rottenburg oder Hechingen verpflichtet werden können

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner