Hans von Gemmingen zu Guttenberg bekundet, dass ihm, seiner Schwester Mechthild (Metzen) und seinem Sohn Blicker von Gemmingen auf Lebtag die Stadt Eppingen mit allem Zubehör um 4000 Gulden verschrieben ist. Die diesbezügliche Verschreibung wurde zu Germersheim am 18.12.1469 (uff montag nach sannt Lucien tag) gegeben. Der Aussteller bewilligt gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass dieser und seine Erben, jederzeit wenn sie das wünschen, dem Hans und seinen Erben 2.000 Gulden nach Guttenberg oder Heilbronn ausrichten mögen und dagegen die Stadt Eppingen mit allen Zugehörungen und Rechten als Eigengut zurückerhalten. Die ursprüngliche Verschreibung sollen Hans und die Seinen dem Pfalzgrafen dann ebenfalls zurückgegeben oder über den Verzicht quittieren. Hans von Gemmingen verspricht die treue Einhaltung dieses Vertrags und bittet seinen Vetter Dieter von Handschuhsheim um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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