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Sigismund, römisch-deutscher König, König von Ungarn, Böhmen und Kroatien, gibt der Stadt Sommerfeld bekannt, dass all jene Bürger, die Weingärten in und um die Stadt besitzen, nach Magdeburger Recht gerichtet werden sollen, ungeachtet jedoch derjenigen, die auf solchen Weingärten Zinsen besitzen. "Geben zu Chremsir nach Crists geburt vierczehenhundert jare und dornach in dem czweyundczweinczigisten jare am nechsten montag nach dem sonntag Oculi"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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