6/26 [Nr. 52]: (D) 1627 März 12, Stuttgart (T) Hz. Johann Friedrich an die Universität
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UAT 6/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 9. Visitationen (1520-1792) >> Visitationes, Bd. II
Enthält: (I) Rezeßpunkte über die Deputatur (David Magirus) und Sydikatur-Rechnungen (Johann Konrad Essich) von 1617-1623.; 1) Beim Abgang an Früchten und Wein wird der zulässige Satz der Rentkammer überschritten. Auch von Früchten, die gar nicht auf den Kasten kommen, werden 5% Kastenschweine nachgelassen.; 2) Den Herbstknechten in Weil i.D. und Feuerbach dürfen zum Lohn hin nicht täglich 1 1/2-2 Maß Wein gegeben werden, notfalls müssen die herzogl. Beamten mithelfen.; 3) Daß Kanzler, Deputati, Sydicus und Pedellen von dem im Herbst nach Tübingen gebrachten Wein pro Wagen 2, pro Karren 1 Maß Wein erhalten, ist abzuschaffen.; 4) In Sindelfingen, wo der Pfleger den Kleinzehnt zum Halbteil, den Krautzehnt um 5 lb 18 ß gepachtet hat, ist künftig im Aufstreich zu verpachten.; 5) Ebenso der Heuzehnt zu Metzingen, der immer noch wie 1604 um 15 lb 4 ß 4 h verliehen ist.; 6) Das Senatsdekret, wonach Senatoren, Sydicus und Notar statt jährlich 1 Ries Schreibpapier künftig 4 fl pro Ries Papier und 2 Batzen für Federkiele bekommen, ist zu kassieren.; 7) In den Unterpflegerrechnungen ist künftig der Zustand und Jahresertrag der Wälder genau zu beschreiben.; 8) Desgleichen, was der Univ. in jedem Ort an Frevel und Strafen, Handlohn und Weglose, Hauptrecht und Leibfall zusteht.; 9) Der Pfleger zu Wolfenhausen verrechnet für 14 Mühlkuchen zu Neujahr für die Professoren 4 1/2 Sch. Dinkel. Das ist zuviel und muss abgestellt werden.; 10) Dem Jakob Walcker, Zehntbeständer in Sindelfingen, wurden 1622 der Zehntordnung zuwider ohne jede Abschätzung durch das Gericht 100 Sch. Dinkel und 50 Sch. Hafer nachgelassen, das hat künftig zu unterbleiben.; 11) Obwohl die Tübinger Professoren besser als die anderer Universitäten besoldet sind und am 24.4.1622 über 750 Sch. Dinkel vorrätig waren, gaben sie, um ihr Geld wertbeständig anzulegen, statt der Geldbesoldung 515 Sch. Dinkel zu 5 fl aus und mussten später für die anderen Universitätsverwandten das Getreide mit Unkosten von auswärts heranführen.; 12) Ebenso wurden zum Schaden des fiscus viele Eimer Wein gegen "hochversteigerte" Münzen ausgeteilt.; 13) Ein ganzes Vierteljahresgehalt wurde extra ausgeteilt, das Holzgeld verdoppelt, die salaria senatus wegen Mangels an Reichstalern, obwohl anderes Geld genug da war, nur zur Hälfte ausbezahlt und der Rest aufgespart, kurz: sie haben propria authoritate zu des corporis Schaden ihren Privatnutzen gesucht. Künftig aber haben sie sich an den verordneten ansehnlichen salariis und accidentialibus genügen zu lassen. (600-613)
Akte
Visitationes, Bd. II
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Gemeinfrei
17.12.2025, 09:39 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) (Bestand)
- 9. Visitationen (1520-1792) (Gliederung)
- Visitationes, Bd. II (Archivale)
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