Schreiben an den Drosten, dass die Äbtissin seit 1302 bis hiehin im Wigbold die Civil Jurisdiction habe, so wie auch Wroge und Probe; ihre und der Obergerichten Urteile captis pignoribus durch ihren Vogt exequieren lasse, welcher auch in fiscalibus et Excessum den Saßenbergschen und Harkottischen Frohnen auf Gesinnen die Pfande lauge, dass bis 1621 die Äbtissin das Freigericht auf den Markt habe halten lassen wegen eingefallenen Krieg und der Belagerung von Warendorf wurde aber solches bis 1630 unterlassen und in diesem Jahr hat der Richter von Warendorf ohne beamtliche Ordre solches armata manu zu halten behindert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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