Dieter von Gemmingen und Eberhard von Neipperg (Nyperg), beide Ritter, sowie die Schwestern Fenge von Mauer (Muere), zu Meckesheim (Meckenshein) gesessen, und Anne von Mauer, zu Helmstadt (Helmstat) gesessen, bekunden, dass sie dem Edelknecht Fritz von Michelfeld (Michelfelt) 3 Gulden jährlicher Gült verkauft haben. Diese Gült besaßen die Verkäufer als Erben des verstorbenen Peter von Mauer, Propsts zu Wimpfen (Wynpfen), der sie vom Edelknecht Trigel von Michelfeld (Michelfelt) und dessen Ehefrau Isengard gekauft hatte; belegt ist sie auf den Trigel'schen Gütern in der Gemarkung von Michelfeld.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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