Aufsichtsbehörde über das Neuensteiner Institut (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GL 25
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Gemeinschaftliche Archive der Neuensteiner Linie >> Aufsicht über gemeinsame Stiftungen
1747-1766, 1823-1945
Inhalt und Bewertung
Die Aufsicht über das 1782 durch Fürst Ludwig Friedrich Carl zu Hohenlohe-Oehringen gegründete Neuensteiner Institut (s. a. Bestand SB 10) übte die Regierung Öhringen aus. 1809 übernahm die württembergische Regierung diese Funktion, bis sie 1823 die stark beschnittenen Aufsichtsrechte an die Neuensteiner Linien zurückgab. Die Domänenkanzlei Öhringen als Nachfolger der früheren Regierung Öhringen übte die Aufsicht bis 1839 aus. Dann ging die Aufsicht auf die Domänenkanzlei Langenburg über. Die Akten der Domänenkanzlei Öhringen waren 1839 teils geschlossen, teils wurden sie von der Domänenkanzlei Langenburg bis in die 40er Jahre des 20. Jahrhunderts fortgeführt.
Gliederung: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; 2. Institutsbedienstete; 3. Verwaltungsaufwand; 4. Aktivkapitalien; 5. Mobilien; 6. Immobilien; 7. Ständige Renten; 8. Ausstandswesen; 9. Pfründen, Unterstützungen und Beiträge; 10. Krankenfürsorge; 11. Bedürfnisse der Pfründner; 12. Gottesdienst in der Institutskirche; 13. Grundabgaben, Steuern und sonstige Lasten; 14. Kassen-, Etat- und Rechnungswesen.
1. Zur Geschichte des Bestandes: Die Aufsicht über das Institut Neuenstein, das 1782 von Fürst Ludwig Friedrich Carl zu Hohenlohe-Oehringen gegründet und mit den bestehenden Hospitälern Gnadental und Weikersheim vereinigt worden war, übte die Regierung in Öhringen aus, bis 1809 die württembergische Regierung diese Funktion übernahm. 1823 wurden die stark beschnittenen Aufsichtsrechte der Neuensteiner Linie vom Staat zurückgegeben und durch die Domänenkanzlei Öhringen als Nachfolgeinstitution der früheren Regierung Öhringen wahrgenommen. 1839 ging die Aufsicht von der Domänenkanzlei Öhringen an die Domänenkanzlei Langenburg über. Die Akten, die die Domänenkanzlei Langenburg 1839 von der Domänenkanzlei Öhringen übernahm, waren teils abgeschlossen, teils wurden sie von der Domänenkanzlei Langenburg fortgeführt und reichen bis in die vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts.
2. Zur Verzeichnung: Die Akten, die vermutlich mit Ablieferungen der Domänenverwaltung Langenburg nach 1950 in das Hohenlohe-Zentralarchiv gelangten, waren bis 1974 auf mehrere Mischbestände verteilt. Im Zuge von Ordnungsarbeiten wurden sie aus diesen herausgenommen, in der Reihenfolge der alten Signaturen neu aufgestellt und zu einem eigenen Bestand mit der Bezeichnung "GL 25 Aufsichtsbehörde über das Neuensteiner Institut" formiert. Die Neuverzeichnung erfolgte 1980 durch die Zeitangestellte Claudia Wolf. Die alte Ordnung wurde bei der Bestandsbildung weitgehend beibehalten. Innerhalb der einzelnen Gruppen liegen die Akten chronologisch. Der Bestand umfaßt in 2,8 lfd. m 181 Büschel. Neuenstein, im März 1980 Dr. Taddey Oberstaatsarchivrat
3. Hinweis: Im vorliegenden Online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt benutzbar sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im November 2009 Dr. Schiffer
181 Bü (2,8 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ