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Melsungen 1576 Juni 26.Kaspar und Elisabeth Braun erhalten von den Vorstehern des Gotteskastens zu Melsungen Christoff Kohler und Marten Pfeil die Summe von zehn Gulden und leisten hierfür einen jährlichen Zins von 13 Albus. Als Sicherheit dient ihr Erbgarten in der Steingasse; es besteht ein Rückkaufsrecht. Auf ihre Bitte siegeln die Bürgermeister und der Rat der Stadt Melsungen.Original, Pergament, deutsch

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Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck. Landeskirchliches Archiv
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