S. o. RKG 1811 (F 526/2099). Die Appellation erfolgt gegen ein Endurteil der 2. Instanz vom 26. Juni 1565 mit der Begründung, daß zu diesem Zeitpunkt bereits an das RKG appelliert worden war.
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AA 0627, 1812 - F 527/2100
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1565-1581 (1522-1574)
Enthaeltvermerke: Kläger: Vincentius Fuchs, Drost zu Middelaar im Fstm. Geldern, (Bekl.) Beklagter: Eberhard und Wilhelm Ketzgen zu Oberaussem, kurfürstl. köln. Erbtürwärter, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Wilthelm 1566 - Dr. Alexander Reifsteck 1565 - Dr. ChristofReifsteck 1565 - Dr. Johann Hoechell 1565 Prokuratoren (Bekl.): Dr. David Capito 1565 - Dr. Johann Augspurger 1573 Prozeßart: Secundae appellationis Instanzen: 1. Offizial Köln 1563 - 2. Vogt, Statthalter und Mannen von Lehen der Äbtissin des weltlichen Stifts der 11000 Jungfrauen zu Köln in Büsdorf im Amt Bergheim 1564 - 3. RKG 1565-1581 (1522-1574) Beweismittel: Enthält die gleichen Beweismittel wie RKG 1811 (F 526/2099) Beschreibung: 3 cm, 101 Bl., lose; Q 1-13.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:20 MESZ