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Auseinandesetzungen um das Recht zur Vergabe von Präbenden (Ius turni)
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Domkapitel Minden - Akten >> 2. Präbenden, Oblegien, Obödientien, Testamente und Nachjahre >> 2.4. Domherren
1706-1740
Enthaeltvermerke: Enthält: Inanspruchnahme einer Präbende für das Invalidenhaus 1706 Vergabe der Präbende nach dem Tode des Domdechanten vor dem Bussche 1710 desgleichen nach dem Tode des Dompropsten von der Horst durch den Turnarius von Münchhausen an Adolf Hermann Philipp von Hanxleden 1712 Königliche Anordnung zur Vergabe der Präbenden nicht mehr nach Monaten zur Wahrung der königlichen Preces 1713 Vergabe der Präbende des + Christoph Bernhard Johann von Valcke durch den Turnar Johann Diederich von Vincke an Heinrich von Oer zu Egelborg 1703 desgleichen nach dem Tode des Dompropstes von Vincke durch den Turnar Gerhard Hermann Jobst von Dincklage 1714 Bekräftigung des Anspruchs des Königs auf die alternierende Vergabe 1720 Vergabe der Präbende des in Wien + Otto Heinrich Ferdinand Ludwig von Nehem 1725 Anspruch der Familie von dem Bussche auf die Vergabe der Familienpräbende nach dem Tod des Domküsters von dem Bussche 1726 Vergabe der Präbende nach dem Tode des Staatsministers und Gesandten zu Regensburg von Treskow durch den Turnar von Oer an den Obristlieutenant von Massow 1728 Vergabe der katholischen Präbende nach dem Tode des von Cappel durch den König an den Kriegsrat Schumacher, Intervention des Königs wegen der Vergabe durch von Oer an seinen Vetter von Oer, Vergabe an von Wenge 1730-1733 Vergabe der Präbende nach dem Tod des Propstes Hermann Theodor von Nehem durch den Turnar, den Scholaster von Oer, an Hermann Caspar von Hanxleden 1734 Inanspruchnahme der Präbende des + von Ketteler zu Sassendorf für den Unterhalt der Schule in Potsdam (gegen die Ansprüche des Turnars von Oer), Beharren des Königs auf der Alternierung 1740
Sachakte
Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.